Keine Einschränkungen mehr für unseren Sportbetrieb

Keine Einschränkungen mehr beim Indoorsport!!!!

Aktuell gilt laut BLSV/Staatsregierung folgendes (Zitat Brief BLSV):

“Erlass der 16. BayIfSMV

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so-
genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter
engen Voraussetzungen nach der sogenannten Hotspotregelung möglich. Die Bayerische Staatsregierung
hat angekündigt, diese Hotspotregelung vorerst nicht anzuwenden. Für den Sport in Bayern bedeutet das:


Keine Einschränkungen mehr!


Diese erfreuliche Nachricht bedeutet jedoch nicht, dass die CoronaPandemie überwunden ist. Nach wie
vor ist es empfohlen, die allgemeinen Schutz und Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und das Tra-
gen von medizinischen Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen weiter einzuhalten. Diese Empfehlung
und weiterführende Basisschutzmaßnahmen werden in der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnah-
menverordnung geregelt. Diese tritt zum 3. April 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. April 2022.

Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.blsv.de/coronavirus”


Wir schließen uns den Empfehlungen natürlich an. Also sollten (nicht müssen) Masken in den Fluren zur Sporthalle und in den Umkleiden getragen werden.

Bitte weist eure Mitglieder noch einmal darauf hin, dass sie nicht mit Corona-Krankheitssymptomen zum Training kommen, auch nicht wenn im häuslichen Umfeld gerade ein Coronafall aktuell ist.

Die allgemein üblichen Hygienschutzmaßnahmen werden ja hoffentlich auch selbstständig von den Teilnehmern eingehalten, so dass wir unsere Hygieneschutzkonzepte von der Homepage nehmen.

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